Hilfe bei Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing am Arbeitsplatz - Hilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht

Sie wurden oder werden von Kollegen oder Vorgesetzten systematisch schikaniert, ausgegrenzt, beleidigt, bedroht oder diskriminiert? Dann werden Sie aktiv!

Sie haben Rechte, die sich erfolgreich durchsetzen lassen. Die Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und Experte auf diesem Gebiet. Wir stehen an Ihrer Seite und treten konsequent auch gegenüber Ihren Arbeitgeber für Sie ein!

Wir beraten und vertreten Mandanten bei Mobbing aus dem gesamten Bundesgebiet.

 

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Mobbing am Arbeitsplatz – Schalten Sie einen Rechtsanwalt ein!


Neben der aktiven Suche nach therapeutischer Hilfe ist die Beratung und Vertretung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ein wichtiger Schritt, der Sie bei Mobbing am Arbeitsplatz dem Ausgang des Tunnels näherbringt.

Schlagkräftige juristische Gegenwehr gegen Mobbing am Arbeitsplatz ist nicht nur Ihr gutes Recht, sondern auch ein wichtiges Heilmittel für Ihre Gesundheit und damit Teil des Rehabilitationsprozesses. Erfolgreiche arbeitsrechtliche Schritte haben in der Regel unmittelbare Rückwirkung auf Ihre Lebensqualität und Handlungsoptionen.

Natürlich sind unsere Rechtsanwälte keine Therapeuten. Beide haben unterschiedliche Aufgaben, aber sie verfolgen ein gemeinsames Ziel: Sie begleiten den Mandanten bzw. Patienten zielorientiert auf dem Weg zurück zu einem selbstbestimmten (Berufs-) Leben ohne Mobbing.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte im Arbeitsrecht um Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Bauer setzen sich kämpferisch, engagiert und kompromisslos für die Rechte von Mobbing-Opfern ein. So konnten wir schon vielen Mandanten helfen und Mobbing als nicht hinnehmbares Verhalten am Arbeitsplatz beenden. Oberstes Ziel ist es, Ihnen wieder Boden unter den Füßen geben – auch beruflich.

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Erste Schritte gegen Mobbing von Arbeitnehmern

Erster Ansprechpartner beim Verdacht auf Mobbing ist aus arbeitsrechtlicher Sicht immer der Arbeitgeber. Gibt es einen Betriebsrat, schalten Sie auch diesen umgehend ein.

Schildern Sie das Problem präzise und bitten Sie den Arbeitgeber um Hilfe. Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich eine sog. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer – er muss bei Mobbing tätig werden.

Vernachlässigt der Arbeitgeber diese Fürsorgepflicht, sodass psychische Erkrankungen wie etwa eine Depression verursacht wurden, dann können Sie als Arbeitnehmer Schadenersatz oder Schmerzensgeld verlangen. Über den Schadensersatzanspruch hat der Arbeitnehmer – je nach Einzelfall – aber noch weitere Ansprüche.

Sinnvoll ist in jedem Fall ein gezieltes, abgestuftes Vorgehen mit verschiedenen Teilschritten. Warten Sie nicht zu lange, sondern werden Sie bei Mobbing am Arbeitsplatz frühzeitig aktiv. Ein erfahrener Rechtsanwalt kennt die beste Herangehensweise und weiß, wie Ihnen der Nachweis von Mobbing gelingt. Bei unseren Experten für Arbeitsrecht sind Sie an der richtigen Stelle.

Rechte und Handlungsmöglichkeiten bei Mobbing im Beruf

Viele Menschen benötigen psychologische oder psychiatrische Hilfe, nachdem sie Opfer von Mobbing und systematischer psychischer Überforderung im Beruf geworden sind. Gerade diesen Menschen eröffnet das Zivil- und Arbeitsrecht effektive Handlungsmöglichkeiten. Dazu zählen je nach Situation:

  • Schadenersatzforderungen gegen den Arbeitgeber, wenn dieser Mobbing im Unternehmen nicht schnellstmöglich unterbunden hat.
  • Unterlassungserklärung des Täters bzw. Unterlassungsklagen gegen die für das Mobbing Verantwortlichen, um weiteres Mobbing zu verhindern.
  • Eine verpflichtende Gefährdungsbeurteilung zu den psychischen Folgen der Situation am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber
  • In manchen Fällen die Möglichkeit, bei voller Bezahlung zu Hause zu bleiben (Zurückbehaltung der Arbeitsleistung).

Unterlassungserklärung von mobbenden Kollegen einfordern

Ein gezieltes Mittel gegen den oder die Mobber stellt die zivilrechtliche Unterlassungsklage dar. Sie ermöglicht es, diesen Kollegen ihr rechtsverletzendes Handeln zu untersagen.

Zunächst erhalten der oder die Mobber ein Abmahnschreiben mit einer Unterlassungserklärung. Wird diese unterzeichnet, ist das ein großer Fortschritt: Von nun an kann das Mobbingopfer bei jeder Wiederholung des Verhaltens gegen den Täter vorgehen. Wird die Unterschrift verweigert, steht der Weg für eine Unterlassungsklage vor dem Arbeitsgericht offen.

Arbeitgeber bei Mobbing auf eine Gefährdungsbeurteilung verpflichten

Eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber hängt mit dessen Pflichten zur Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zusammen. Arbeitgeber müssen den Arbeitsplatz auf mögliche Gefahren (wie psychische Belastungen), also auch auf Mobbing, prüfen. Stellt der Arbeitgeber solche psychischen Gesundheitsgefährdungen fest, muss er zumutbare Maßnahmen in die Wege leiten, um ihnen entgegenzuwirken. Auch muss geprüft werden, ob die eingeleiteten Maßnahmen den gewünschten Erfolg haben.

Außerdem führt die Gefährdungsbeurteilung dazu, dass der Arbeitgeber nachweislich Kenntnis von den psychischen Belastungen und Risiken hat, denen der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ausgesetzt ist. Dieser Umstand hat weitreichende rechtliche Folgen:
Nun kann sich der Arbeitgeber der Verantwortung nicht mehr entziehen, in dem er vorgibt, nichts von den Folgen für die psychische Gesundheit seines Mitarbeiters mitbekommen zu haben. Er haftet vielmehr dafür, dass er in angemessener Weise auf die Gesundheitsgefährdung reagiert.

Zuhause bleiben: Zurückbehalten der Arbeitsleistung bei Mobbing

Wenn der Arbeitgeber Kenntnis von der Mobbing-Situation hat und dennoch untätig bleibt, so dass die Mobber einfach weiter machen, dann darf das Opfer grundsätzlich seine Arbeitsleistung zurückzubehalten. Das Gehalt muss der Arbeitgeber ihm in diesem Fall dennoch weiterbezahlen. Das gilt so lange, bis der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen ergriffen hat und eine Wiederaufnahme der Tätigkeit möglich ist.

Wichtig: Diese Möglichkeit ist an ganz bestimme Voraussetzungen gebunden, sonst kann der Arbeitgeber mit einer Abmahnung oder Kündigung reagieren. Das Zurückhalten der Arbeitsleistung erfordert deshalb eine eingehende anwaltliche Beratung zum Einzelfall.

Keine Angst vor den Kosten

Lassen Sie sich nicht von den Kosten abschrecken! Ihre Gesundheit geht nicht nur vor, sondern es gibt auch viele Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu bekommen. Ihre Kosten können vollständig oder teilweise übernommen werden. Jedes Mobbing-Opfer hat das Recht und die Möglichkeit, Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.

Wenn Sie sich Gedanken um die Finanzierung machen, bedenken Sie insbesondere:

  • Viele private und berufliche Rechtsschutzversicherungen übernehmen diese Kosten.
  • Bei finanzieller Bedürftigkeit kommt Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Frage.
  • Wenn Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse Sie sonst von einer Rechtsverfolgung abhalten würden, ist bei uns die Vertretung auf Erfolgshonorar-Basis möglich.

Setzen Sie Ihre Rechtsansprüche immer nur mit einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht durch, der sich bei Mobbing-Fällen auskennt. Durch das Mobbing wurden Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt und Ihre Gesundheit hat Schaden genommen.

Vertrauen Sie Rechtsanwalt Markus Bauer und seinen erfahrenen Kollegen und profitieren Sie von unserer Kompetenz und Erfahrung. Es besteht kein Grund, Rechtsverstöße auf sich beruhen zu lassen und so die Täter zu schützen und in ihrem Handeln zu bestärken!

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Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht

„Ich bin Markus Bauer und Inhaber der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft. Wir bieten Ihnen exzellente Fachkenntnisse im Arbeitsrecht und eine langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern. Zudem garantieren wir Ihnen ein außergewöhnliches Maß an strategischem Durchsetzungsvermögen und Mandantenorientierung.

Machen Sie keine Abstriche an der Qualität Ihrer anwaltlichen Beratung. Wir sorgen für schnelle und praktische Lösungen Ihrer Probleme im Arbeitsrecht!

Mobbing Zuletzt aktualisiert: 01.06.2023 von Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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