Erst Kurzarbeit, dann Ermittlungen wegen Betrug oder Subventionsbetrug?

Erst Kurzarbeit, dann Ermittlungen wegen Betrug oder Subventionsbetrug?

Eine Anklage wegen Betrugs für missbräuchliche Anträge auf Kurzarbeitergeld

Inzwischen gehen viele Juristen davon aus, dass Kurzarbeitergeld eine Subvention und der Missbrauch Subventionsbetrug darstellen.

Grundsätzlich können sich Arbeitgeber jedoch auch Ermittlungsverfahren wegen Betrugs einhandeln. Das läuft auf den Vorwurf hinaus, der Verantwortliche habe wissentlich und vorsätzlich falsche Angaben machen, um so das Kurzarbeitergeld zu kassieren. Es drohen Strafen von bis zu fünf Jahren.

Ob Betrug oder Subventionsbetrug: Rechtsanwalt Bauer beherrscht das Strafrecht in seiner gesamten Bandbreite.


Subventionsbetrug : Leichtfertigkeit genügt

Für Subventionsbetrug sind ebenfalls Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren möglich. In Fällen von schwerem Subventionsbetrug sind es sogar Haftstrafen bis zu zehn Jahre.

Vor allem kann Subventionsbetrug bereits durch leichtfertiges Handeln begangen werden – etwa durch die grob fahrlässige Missachtung der Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld.

Wenn es um Arbeitgeberstrafrecht geht, benötigen Sie einen erfahrenen Anwalt mit Kompetenz im Strafrecht und im Arbeitsrecht. Anwalt Bauer steht Ihnen zur Seite.


Massenhaft Anträge auf Kurzarbeit: Geprüft wird dann später

Noch werden Anträge auf Kurzarbeit von der Arbeitsagentur im Schnellverfahren bearbeitet und in sehr vielen Fällen bewilligt. Die Corona-Krise hat Hundertausende von Betrieben zu einer „Anzeige von Arbeitsausfall“ bei der Arbeitsagentur veranlasst.

Die eingehende Prüfung der Anträge wird auf später verschoben. Dann kann die Beantragung von Kurzarbeit für manchen Arbeitgeber allerdings mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren enden.

Bei Verstößen drohen nicht nur Rückzahlungsforderungen und die persönliche Haftung des Geschäftsführers. Auch ein Ermittlungs- und Strafverfahren steht im Raum


Typische Fehler bei Kurzarbeit, die den Tatbestand „Subventionsbetrug“ erfüllen können

Ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen ist beispielsweise Fällen möglich:

  • Das Unternehmen zeigt einen „erheblichen Arbeitsausfall“ an, obwohl es Arbeit gegeben hätte („unrichtige oder unvollständige Angaben“).
  • Das Unternehmen lässt sich Kurzarbeitergeld ersetzen für Zeiten, an denen die Arbeitnehmer in Wirklichkeit gearbeitet haben (Täuschung über „subventionserhebliche Tatsachen“)
  • Das Unternehmen reicht fehlerhafte Lohnabrechnungslisten ein und erhält eine höhere Erstattung als gerechtfertigt (Erlangung durch „verfälschte Belege“).
  • Das Unternehmen zahlt nicht so viel Kurzarbeitergeld aus, wie es erstattet bekommt. Der Restbetrag bleibt in der Firmenkasse. (Mittelverwendung „entgegen der Verwendungsbeschränkung“)

In solchen Fällen geht es häufig um Einschätzungsfragen. Gab es noch Arbeit oder nicht? Welchen Anteil hatte die Epidemie tatsächlich für die Auftragslage? Rechtsanwalt Bauer wird die Argumente zu Ihren Gunsten überzeugend, mit klarer Strategie und in juristisch präziser Form vorbringen.


Subventionsbetrug setzt keine böswillige kriminelle Absicht voraus

Für ein Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrugs genügt es, dass der Angeklagte nach Meinung der Staatsanwaltschaft durch leichtfertige Fehler und eine grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht in den Vorteil der Subvention kam. Hinweise auf klaren Vorsatz muss es nicht geben.

Damit liegt die Schwelle für ein Ermittlungsverfahren sehr niedrig. Das kann allerdings handfeste Konsequenzen haben. Darum ist sofortige juristische Gegenwehr notwendig.

Strafanzeige wegen Kurzarbeitergeld

Schon im Formular für die Beantragung von Kurzarbeit spricht die Arbeitsagentur einer mögliche Strafanzeige an


Auch Arbeitnehmer und der Betriebsrat können angeklagt werden

Der Betriebsrat muss die „Anzeige über Arbeitsausfall“ entweder mit unterzeichnen beziehungsweise eine eigene Stellungnahme abgeben. Werden fehlerhafte Angaben gemacht, müssen auch Arbeitnehmervertreter mit Ermittlungen rechnen.

Außerdem können Arbeitnehmer auch dafür verurteilt werden, dass sie beim Missbrauch von Kurzarbeitergeld mit dem Arbeitgeber kooperieren, beispielsweise durch manipulierte Arbeitszeit-Nachweise. Oder einfach dadurch, dass sie voll weiterarbeiten, obwohl sie wissen, dass der Arbeitgeber sich Kurzarbeitergeld erstatten lässt.


Nehmen Sie die Gefahr nicht auf die leichte Schulter: Fachanwalt Bauer weiß Rat

Fragen Sie umgehend Rechtsanwalt Bauer um Rat, wenn …

  • die Arbeitsagentur Skepsis in Bezug auf gewährtes Kurzarbeitergeld anmeldet
  • eine Prüfung stattfindet oder angekündigt wird
  • bereits ein Ermittlungsverfahren läuft oder eröffnet wird
  • Sie befürchten, dass es zu Fehlern in Bezug auf Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld gekommen sein könnte.

Rechtsanwalt Bauer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Strafrecht bildet den zweiten Schwerpunkt seiner Kanzlei. Arbeitgeberstrafrecht ergibt sich damit gewissermaßen als natürliche Schnittmenge.

Anwalt Bauer ist durchsetzungsstark, sehr kompetent und plant Ihre Verteidigung strategisch. Er hat lange Erfahrung im Arbeitgeberstrafrecht und bereits viele Personalverantwortliche, Vorgesetzte und Entscheider erfolgreich gegen strafrechtliche Vorwürfe verteidigt.

Erst Kurzarbeit, dann Ermittlungen wegen Betrug oder Subventionsbetrug? Zuletzt aktualisiert: 07.11.2022 von Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH