Beweise liegen auf dem Tisch. Vorladung von der Polizei erhalten als Beschuldigter? Wir helfen!

Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten – was tun?

Eine polizeiliche Vorladung sorgt bei vielen Menschen für Unsicherheit und Angst. Besonders dann, wenn Sie als Beschuldigter geladen werden, stellt sich die Frage: Was tun?

Unsere Kanzlei, spezialisiert auf Strafrecht, Arbeitsrecht und Sexualstrafrecht, steht Ihnen in dieser sensiblen Situation zur Seite. Hier erfahren Sie, wie Sie sich richtig verhalten und warum Sie ohne rechtliche Unterstützung keinesfalls bei der Polizei aussagen sollten.

1. Was ist eine polizeiliche Vorladung?

Eine Vorladung ist eine Aufforderung der Polizei, zu einem bestimmten Termin zu erscheinen, um zu einem Sachverhalt Stellung zu nehmen. Sie kann sowohl an Zeugen als auch an Beschuldigte gerichtet sein. Eine Vorladung der Polizei bedeutet, dass zurzeit Ermittlungen wegen einer Straftat laufen. Wichtig ist: Eine Vorladung ist kein Schuldspruch, sondern Teil des Ermittlungsverfahrens.

2. Muss ich der Vorladung folgen?

Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten oder auszusagen. Ihr Schweigen ist Ihr gutes Recht und darf nicht negativ gegen Sie ausgelegt werden. Dieses Recht dient Ihrem Schutz vor Selbstbelastung.

Ausnahme: Auch als Zeuge sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht kommt. In diesen Fällen besteht eine gesetzliche Pflicht zum Erscheinen. Bei einer reinen Polizeivorladung dürfen Sie jedoch zu Hause bleiben.

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3. Warum ist es keine gute Idee, als Beschuldigter bei der Polizei auszusagen?

  • Keine vollständige Akteneinsicht:
    Zum Zeitpunkt der polizeilichen Vernehmung haben Sie keinen Überblick über die Beweise und den Ermittlungsstand. Aussagen, die Sie unbedacht treffen, können gegen Sie verwendet werden.
  • Unterschätzte Dynamik:
    Polizeibeamte sind geschulte Vernehmer. Selbst harmlose Aussagen oder Details können missverständlich interpretiert und später belastend dargestellt werden.
  • Gefahr von Widersprüchen:
    Ohne juristischen Beistand laufen Sie Gefahr, sich in Widersprüche zu verstricken. Diese können vor Gericht als Indiz für Ihre Schuld ausgelegt werden.
  • Die Rolle der Polizei:
    Die Polizei ist nicht neutral. Sie ermittelt gegen Sie und wird versuchen, Beweise für die Tat zu finden – auch gegen Sie. Es geht nicht darum, Sie zu entlasten.
Kurz gesagt: Ein falsches Wort kann den gesamten Verlauf Ihres Verfahrens negativ beeinflussen.

4. So verhalten Sie sich richtig

  1. Ruhe bewahren:
    Eine polizeiliche Vorladung ist lediglich ein Ermittlungsinstrument. Es bedeutet nicht, dass Sie bereits schuldig sind.
  2. Keine Aussage ohne unsere Unterstützung:
    Machen Sie keine Aussagen bei der Vernehmung der Polizei, bevor wir Ihre Situation geprüft haben. Schweigen ist Ihr Recht und dient Ihrem Schutz.
  3. Unsere Kanzlei kontaktieren:
    Wir beantragen für Sie Akteneinsicht, prüfen die Beweislage und beraten Sie zu den nächsten Schritten. Unser Ziel ist, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

5. Urteile des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof hat in verschiedenen Urteilen die Rechte von Beschuldigten gestärkt:

  • Belehrungspflicht:
    In einem vom 21. Juli 1994 stellte der Bundesgerichtshofs (BGH Az. 1 StR 83/94) klar, dass Äußerungen eines Beschuldigten, die ohne vorangegangene Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO in einer Vernehmung gemacht wurden, in der Hauptverhandlung nicht verwertet werden dürfen.
  • Vernehmung durch verdeckte Ermittler:
    In einem Urteil vom 26. Juli 2007 entschied der Bundesgerichtshofs (BGH Az. 3 StR 104/07), dass ein verdeckter Ermittler einen Beschuldigten, der sein Schweigerecht wahrnimmt, nicht unter Ausnutzung eines geschaffenen Vertrauensverhältnisses zu einer Aussage drängen darf. Eine solche Beweisgewinnung verstößt gegen den Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten, und hat regelmäßig ein Beweisverwertungsverbot zur Folge.

Diese Urteile zeigen, wie wichtig es ist, Ihre Rechte wahrzunehmen und frühzeitig rechtliche Unterstützung einzuholen.

6. Risiken unbedachter Aussagen

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. November 2014 (BGH Az. 4 StR 427/14) zeigt, wie gefährlich unbedachte Aussagen für Beschuldigte sein können – insbesondere in Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht. Der BGH unterstreicht, dass Gerichte bei solchen Konstellationen äußerst präzise und umfassend die Glaubwürdigkeit der Aussagen prüfen müssen. Jede unüberlegte Äußerung kann dabei schwerwiegende Konsequenzen haben, da sie im Rahmen der Beweiswürdigung gegen den Beschuldigten verwendet werden könnte.

Warum sind unbedachte Aussagen riskant?

  1. Fehlende Akteneinsicht und Kontext:
    Ohne die vollständige Kenntnis der Ermittlungsakte laufen Sie Gefahr, Aussagen zu machen, die später durch Beweise oder andere Zeugenaussagen widerlegt werden.
  2. Suggestive Befragung:
    Selbst gut gemeinte Erklärungen können durch geschickte Fragetechniken falsch interpretiert oder aus dem Zusammenhang gerissen werden.
  3. Widersprüche:
    In Aussage-gegen-Aussage-Situationen können selbst kleine Unstimmigkeiten Ihre Glaubwürdigkeit erheblich beeinträchtigen.
  4. Verstärkung belastender Indizien:
    Ihre Aussagen könnten unbewusst andere Beweise stützen, selbst wenn Sie unschuldig sind.

Das BGH-Urteil macht deutlich, dass die Beweiswürdigung in solchen Fällen besonders sensibel ist. Belastende Aussagen können leicht schwerer wiegen als entlastende – ein Risiko, das ohne anwaltliche Unterstützung kaum zu kontrollieren ist.

7. Aussage gegen Aussage Konstellationen

Wenn Aussage gegen Aussage steht, wie es häufig bei Sexualstrafverfahren oder Arbeitskonflikten der Fall ist, können unbedachte Worte schnell zur Belastung werden. Selbst wenn Sie unschuldig sind, kann eine unbedachte Aussage Zweifel wecken und den Eindruck von Widersprüchen hinterlassen. Der BGH fordert in solchen Fällen eine akribische Prüfung der Glaubwürdigkeit aller Beteiligten, doch jede Aussage, die gegen Sie interpretiert werden kann, erschwert Ihre Verteidigung.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Strafrecht und unterstützt Sie kompetent in jeder Phase eines Strafverfahrens. Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen die Beweislage und entwickeln eine klare Verteidigungsstrategie, die Ihre Rechte schützt. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und lassen Sie uns für Sie sprechen – denn jedes Wort zählt.

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8. Rechtswidrig erlangte Beweise in Deutschland: Warum keine Aussage ohne Anwalt?

Im Gegensatz zur amerikanischen „Fruit of the Poisonous Tree“-Doktrin, bei der rechtswidrig erlangte Beweise konsequent ausgeschlossen werden, sieht die deutsche Rechtsordnung eine differenzierte Regelung vor. Tatsächlich können hierzulande Beweise, die aus rechtswidrigen Ermittlungen stammen, unter bestimmten Umständen trotzdem im Verfahren verwendet werden.

Wann können rechtswidrig erlangte Beweise verwendet werden?

Das deutsche Strafprozessrecht erlaubt die Verwertung solcher Beweise, wenn das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung das Interesse an der Rechtsstaatlichkeit überwiegt. Das bedeutet: Auch wenn die Polizei oder andere Behörden im Zuge der Ermittlungen Fehler gemacht haben, können die daraus gewonnenen Beweise unter Umständen gegen Sie verwendet werden.

Was bedeutet das für Beschuldigte?

Diese Regelung verdeutlicht, warum es essenziell ist, keine Aussage ohne anwaltlichen Beistand zu machen. Jede unbedachte Äußerung kann die Ermittlungen beeinflussen und weitere belastende Beweise nach sich ziehen. Ein Anwalt kann sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und keine Beweise unrechtmäßig gegen Sie verwendet werden.

In Deutschland gilt: Selbst rechtswidrig erlangte Beweise können gefährlich sein. Die beste Strategie, um sich zu schützen, ist, keine Aussagen zu machen und direkt unsere Anwaltskanzlei mit erfahrenen Strafverteidigern zu kontaktieren. Wir prüfen die Beweislage, beantragen Akteneinsicht und setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte konsequent gewahrt bleiben. Vertrauen Sie uns – Ihre Verteidigung beginnt mit dem ersten Schritt.

9. FAQ – Häufige Fragen und Antworten

Bewahren Sie Ruhe, machen Sie keine Aussage und kontaktieren Sie umgehend unsere Kanzlei für Strafrecht. Wir kümmern uns um die Absage und beantragen Akteneinsicht.
Auch wenn Sie „nur“ als Zeuge vorgeladen werden, ist besondere Vorsicht geboten. Im Zweifel sollten Sie stets einen Rechtsanwalt konsultieren, da es nicht selten vorkommt, dass Zeugen nach ihrer Aussage in einem Strafverfahren plötzlich als Beschuldigte gelten.

Es ist nicht erforderlich, den Termin selbst abzusagen. Lassen Sie uns dies übernehmen. So signalisieren Sie Professionalität und vermeiden unnötige Rückfragen der Polizei. In diesem Schritt fordern wir direkt Akteneinsicht an.

Ja, auch als Unschuldiger sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen – und ihn nicht selbst absagen.

Viele denken: „Ich bin unschuldig, also habe ich nichts zu befürchten.“ Das ist jedoch ein gefährlicher Trugschluss. Selbst wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind, kann eine Aussage bei der Polizei ohne Anwalt Ihre Situation verschlechtern. Unbedachte Äußerungen oder falsch interpretierte Details können später gegen Sie verwendet werden.

Ohne vollständige Akteneinsicht wissen Sie nicht, welche Beweise oder Aussagen bereits gegen Sie vorliegen. Ohne die Ermittlungsakte zu kennen, können Sie sich durch Ihre Aussage selbst belasten, auch wenn Sie unschuldig sind.

Ja, unbedingt. Auch Unschuldige können durch missverständliche oder unüberlegte Aussagen in Schwierigkeiten geraten.

Nein, Ihr Schweigen oder das Nichterscheinen wird Ihnen nicht negativ ausgelegt. Es ist Ihr gutes Recht, nicht an einer polizeilichen Vernehmung teilzunehmen. Sie sind nicht verpflichtet, der Polizei bei deren Ermittlungen zu helfen. Schweigen ist ein fundamentales Prinzip des deutschen Strafrechts und gilt unabhängig davon, ob Sie den Termin absagen oder einfach nicht erscheinen.

Unser Tipp:

  • Statt den Termin selbst abzusagen, lassen Sie uns als Ihre Anwälte dies übernehmen. Das zeigt, dass Sie Ihre Rechte ernst nehmen und professionell vertreten werden.
  • Eine juristisch formulierte Mitteilung von uns signalisiert der Polizei, dass Sie keine Aussage ohne rechtliche Beratung machen werden – ein völlig normaler und rechtmäßiger Schritt, der Ihnen nicht negativ ausgelegt werden kann.

Nein, Ihr Schweigen darf nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden. Nutzen Sie dieses Recht zu Ihrem Vorteil.

Unbedachte Aussagen können Sie in ein schlechtes Licht rücken – selbst wenn Sie unschuldig sind. Ohne die Akten zu kennen, laufen Sie Gefahr, Details bei der Polizeivernehmung zu nennen, die gegen Sie verwendet werden können.

Oft ist das eine Strategie, um an belastende Informationen zu gelangen. Sprechen Sie vorher mit unseren Anwälten, um sich zu schützen.

Ja, jede Aussage, die Sie bei der Polizei machen, kann später im Verfahren gegen Sie verwendet werden. Daher ist Vorsicht geboten.

Nein, telefonische Aussagen sind ebenso riskant wie persönliche. Jede Äußerung kann dokumentiert und gegen Sie verwendet werden. Sprechen Sie zuerst mit unseren Strafverteidigern.

Das ist möglich, wird aber oft ignoriert. Stattdessen sollten Sie uns kontaktieren, damit wir die Kommunikation übernehmen.

Nein, Schweigen dient dazu, sich nicht selbst zu belasten. Ihre Unschuld wird durch die Ermittlungen und Beweise festgestellt, nicht durch Ihre Aussagen. Gemeinsam entwickeln unsere spezialisierten Anwälte für Strafrecht Ihre individuelle Verteidigungsstrategie.

Nein, Schweigen ist Ihr gutes Recht und kann nicht als Behinderung der Ermittlungen ausgelegt werden. Dennoch sollten Sie rechtlichen Beistand durch uns als Strafverteidiger aufnehmen.

Ja, aber Sie sind nicht verpflichtet, ohne Anwalt auszusagen. Fordern Sie rechtlichen Beistand ein, bevor Sie irgendetwas erklären.

Nein, im Gegenteil: Es zeigt, dass Sie Ihre Rechte kennen und professionell vertreten werden möchten.

Sobald Sie eine Vorladung erhalten oder Ermittlungen gegen Sie bekannt werden. Je früher, desto besser für Ihre Verteidigung.

 Ja, wir können noch am Tag Ihres Anrufs den Vorladungstermin bei der Polizei absagen und gleichzeitig Akteneinsicht beantragen, um Ihre Situation schnell und professionell zu klären.

Für die Verteidigung ist Ihre Schuld oder Unschuld nicht entscheidend – unser Ziel bleibt stets dasselbe: Sie bestmöglich zu vertreten. Zwar kann ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung bei einem unschuldigen Mandanten oft leichter erreicht werden, doch sobald Sie uns Ihr Mandat übertragen, setzen wir uns mit allen juristischen Mitteln kompromisslos für Ihre Rechte ein. Ihr Vertrauen steht für uns im Mittelpunkt – unabhängig von den Vorwürfen.

10. Warum unsere Kanzlei?

Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht, Sexualstrafrecht und Arbeitsrecht spezialisiert und verfügt über umfassende Erfahrung im Umgang mit Polizeivernehmungen.

Rechtsanwalt Markus Bauer war 14 Jahre lang als Polizist tätig und kennt die Strategien der Ermittlungsbehörden aus erster Hand. Durch seine langjährige Erfahrung im Polizeidienst setzen wir dieses Wissen ein, um Sie optimal zu schützen. Vermeiden Sie die Tricks der Ermittlungsbehörden.

Mit uns an Ihrer Seite:

  • Schützen Sie sich vor unüberlegten Handlungen.
  • Entwickeln wir eine klare Verteidigungsstrategie.
  • Unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

11. Fazit: Ihr nächster Schritt

Eine polizeiliche Vorladung ist kein Grund zur Panik, sondern ein Signal, rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten. Sprechen Sie keinesfalls ohne Anwalt mit der Polizei. Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, mögliche Fehler zu vermeiden und unterstützt Sie von Anfang an dabei, dass Sie optimal geschützt sind.

Kontaktieren Sie uns jetzt – je früher wir Ihre Verteidigung übernehmen, desto besser können wir Ihnen helfen. Wir wahren Ihre Rechte!

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Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten – was tun? Zuletzt aktualisiert: 02.12.2024 von Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH