Hilfe bei Wirtschaftsstraftaten von Ärzten
- Ihnen wird als Arzt oder Zahnarzt Korruption oder Untreue vorgeworfen?
- Sie sollen sich durch Ihre ärztliche Tätigkeit unrechtmäßig bereichert haben?
- Sie brauchen einen Strafverteidiger mit Erfahrung im Medizin- und Arztstrafrecht?
Die Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft steht an Ihrer Seite! Durch uns erhalten Sie eine schnelle, kompetente und durchsetzungsstarke Verteidigung bei Strafverfahren im Medizin- und Arztstrafrecht.
Wir beraten und vertreten Sie bundesweit.
Strafverteidigung im Arztstrafrecht. Jetzt Kontakt aufnehmen!
schnelle Hilfe deutschlandweit
Top Strafverteidigung
14 Jahre Polizeierfahrung
Strafverteidigung im Wettbewerbs- und Wirtschaftsstrafrecht bei Ärzten
Als Arzt oder Zahnarzt können Sie sich sehr schnell mit dem Vorwurf konfrontiert sehen, Sie hätten falsch abgerechnet, sich der Korruption oder Untreue schuldig gemacht oder sich durch Ihre ärztliche Tätigkeit auf andere Art unrechtmäßig bereichert.
Ein Ermittlungsverfahren von Polizei und Staatsanwaltschaft bedeutet, dass Sie mit der Durchsuchung Ihrer Praxis- und Klinikräume sowie Ihrer Wohnung rechnen müssen. Außerdem kann es zur Beschlagnahmung von Unterlagen, Computern und anderen Dingen kommen. Patienten, Mitarbeiter und Kollegen werden als Zeugen vernommen.
Damit kann Ihr Ruf lange vor einer möglichen Anklageerhebung irreparablen Schaden nehmen. Eine Verurteilung hat für Sie als Arzt oder Zahnarzt erst recht dramatische Folgen. Zusätzlich zur Verhängung einer Geldstrafe oder Haftstrafe kann Ihre Approbation bedroht sein.
Rechtsanwalt Markus Bauer und seine Kanzlei für Arztstrafrecht werden als versierte Anwälte für Medizinstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht Ihre Rechte und Interessen von Beginn an konsequent verteidigen. Verlieren Sie keine Zeit. Nehmen Sie umgehend Kontakt auf!
Wird Ihnen Abrechnungsbetrug vorgeworfen?
Wird Ihnen unterstellt, Sie hätten …
- als Arzt oder Zahnarzt fehlerhafte oder manipulierte Abrechnungen vorgenommen und Leistungen berechnet, die Sie nicht oder nicht vollständig erbracht hätten?
- Privatpatienten, Krankenkassen, private Krankenversicherungen oder andere Kostenträger geschädigt?
- sich durch manipulierte Abrechnungen einen Vermögensvorteil verschafft?
Abrechnungsbetrug ist ein Delikt, das im Brennpunkt der Öffentlichkeit steht. Den Vorwurf von Abrechnungsbetrug dürfen Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Selbst wenn es sich aus Ihrer Sicht nicht um einen Abrechnungsbetrug, sondern nur um ein Missverständnis handeln kann: Die Staatsanwaltschaft wird dies anders sehen.
Oft reichen bereits unterschiedliche Auslegungen der GOÄ, um für strafrechtliche Verwicklungen oder eine Anklage wegen Abrechnungsbetrug zu sorgen. Umso wichtiger ist es, dass Rechtsanwalt Bauer oder ein Anwalt der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ohne Einschränkung auf der Wahrung Ihrer Rechte besteht.
Den Vorwurf wegen Abrechnungsbetrug abwehren!
Die Ermittler werden versuchen, Unterlagen und Computer in Ihrer Praxis zu beschlagnahmen und durch Zeugenaussagen Ihrer Mitarbeiter und Patienten belastende Informationen zu gewinnen. Die Folgen für Sie und den Ruf Ihrer Praxis liegen auf der Hand.
Als Ihr Strafverteidiger wird Sie ein im Arzt- und Wirtschaftsstrafrecht versierter Anwalt unserer Kanzlei energisch verteidigen und die Durchsuchungsmaßnahmen und die Beschlagnahme von Unterlagen umgehend auf Angemessenheit überprüfen. Er kontrolliert außerdem, ob die Ermittler sich an den Inhalt des Durchsuchungsbeschlusses gehalten haben und ob dieser dem ärztlichen Berufsgeheimnis Rechnung trägt.
Ebenfalls wichtig: Unsere Experten wissen um die komplizierten Details der ärztlichen Abrechnungspraxis, vom individuellen Regelleistungsvolumen und dem qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen über den einheitlichen Bewertungsmaßstab samt EBM-Nummern, Punkten und Richtzeiten bis zur Abrechnung durch GOÄ- und GOZ-Analogbewertungen.
Nur ein Strafverteidiger mit Überblick über die ärztliche Abrechnung kann Sie erfolgreich gegen den Vorwurf von Abrechnungsbetrug verteidigen.
Bestechung bzw. Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
Als Arzt oder Zahnarzt haben Sie ein zweifelhaftes Privileg: Mit der „Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen“ nach § 299 a und b StGB gibt einen Korruptionstatbestand, der im Arztstrafrecht speziell auf Sie und andere Heilberufe gemünzt ist. Mit diesem Vorwurf wird Ihnen unterstellt, Sie hätten Ihre ärztlichen oder zahnärztlichen Entscheidungen von der Gewährung eines persönlichen Vorteils beeinflussen lassen.
Der Vorteil muss nicht in einer Zahlung bestehen, es kann sich beispielsweise auch um eine Einladung, eine Reise, eine geschäftliche Beteiligung oder eine Verdienstmöglichkeit handeln. Als Gegenleistung richtet der Arzt sein Handeln nicht mehr allein am Patientenwohl aus. Zudem stellt seine Gegenleistung – etwa bestimmte Zuweisungen, das Vermitteln von Patienten oder vermehrtes Verschreiben eines Medikaments im Rahmen einer Anwendungsbeobachtung – eine Wettbewerbsverzerrung dar. Rechtsanwalt Markus Bauer und seine Kollegen werden umfassend prüfen, ob diese Voraussetzungen wirklich vorliegen oder ob der Vorwurf korrupten, strafbaren Handelns gegen Sie als Arzt überhaupt eine Grundlage hat.
Auch seriöse Ärzte können durch ein Missverständnis oder einen Irrtum schnell in Konflikt mit den Bestimmungen zur Korruption im Gesundheitswesen geraten. Wir helfen Ihnen, solche Situation geschickt und zeitnah zu bereinigen!
Weitgefasster Begriff von Korruption im Arztstrafrecht
Der Straftatbestand der Bestechung und der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen ist sehr breit gefasst. Die sogenannte Unrechtsvereinbarung – Vorteil und Gegenleistung – muss nicht explizit verabredet worden sein. Der Vorteil muss auch nicht angenommen worden sein. Es genügt, wenn sich der Richter davon überzeugt lässt, ein Vorteil sei gefordert und eine Gegenleistung in Aussicht gestellt worden.
Ein besonderes Risiko der Kriminalisierung besteht für geschäftliche Beteiligungen und Kooperationen, in denen Sie sich als Arzt oder Zahnarzt engagieren. Unsere erfahrenen Anwälte im Arzt- und Wirtschaftsstrafrecht können Sie bereits im Vorfeld beraten, um jeden Verdacht von vornherein auszuschließen. Kontaktieren Sie uns an einem unserer Standorte in Bremen, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hameln, Hannover, Heidelberg, München, Nürnberg und Stuttgart.
Untreue im Arztstrafrecht
Wenn ein Vertragsarzt der Krankenkassen Leistungen nur zum Schein verordnet, ohne dass diese wirklich erbracht wurden, ist der Straftatbestand der Untreue erfüllt. Durch sein Handeln wird das Vermögen der Krankenkasse oder seines Vertragspartners geschädigt.
Rückfragen und Zweifel der Kasse an bestimmten Verordnungen eines Arztes oder Zahnarztes sind Routine. Daraus folgt noch lange nicht, dass Untreue oder gar Betrug im Gesundheitswesen vorliegen. Solche Behauptungen müssen belastbar sein und vor Gericht bewiesen werden.
Auch für einen Arzt, der unter dem Verdacht der Untreue steht, gilt die Unschuldsvermutung. Wir werden Ihren Ruf konsequent verteidigen.
Steuerstrafrechtliche Vorwürfe und der Verlust der Approbation
Wenn ein Arzt oder Zahnarzt ins Visier der Steuerfahndung gerät, kann bei Steuerhinterziehung schnell auch seine berufliche Zukunft auf dem Spiel stehen.
Das ist dann der Fall, wenn eine Steuerhinterziehung in unmittelbarem Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit steht, beispielsweise bei Einnahmen aus dem Praxisbetrieb, die in der Steuererklärung nicht vollständig angegeben werden, oder beim Ansetzen überhöhter Betriebsausgaben.
Eine solche Steuerstraftat kann Nebenfolgen haben. Derartiges Gewinnstreben steht im Widerspruch zum Berufsbild des Arztes, der seinem Beruf gewissenhaft und unter ethischen Gesichtspunkten nachgeht. Daher steht der Widerruf der Approbation im Raum. Dieses Szenario muss bei der Strafverteidigung bedacht werden.
Rechtsanwalt Markus Bauer und seine praxiserfahrenen Strafverteidiger werden alles tun, um Ihre Zukunft als Arzt oder Zahnarzt zu sichern.
Ihr Anwalt für Arztstrafrecht
„Ich bin Markus Bauer, Inhaber der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft. Nach 14 Jahren aktiven Polizeidienst in Hannover, habe ich mich dazu entschlossen meiner eigentlichen Berufung als Rechtsanwalt zu folgen. Dadurch kenne ich die Taktik und Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörden aus eigener Erfahrung und erreiche regelmäßig auch die außergerichtliche Beilegung des Problemfalls.
In unserer Verteidigung legen wir viel Wert auf den Schutz und die Verteidigung unserer Mandaten sowie die Diskretion nach außen. Im Fokus steht eine perfekte und individuelle Verteidigungsstrategie. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Gemeinsam kämpfen wir für Ihre Rechte und Ihre Freiheit!“