Praxisvortrag zum Thema Diskriminierung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Bestens geschult mit der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Prävention am Arbeitsplatz. Arbeitsrechtliches Fachwissen, praxisrelevant aufbereitet zur Schulung Ihrer Führungskräfte, Betriebsräte und Mitarbeiter.
Wir bieten: Fachvorträge vom Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrem Unternehmen.
„Im Personalmanagement werden die Themen Diskriminierung und sexuelle Belästigung immer wichtiger. In unserem Unternehmen sollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Führungsverantwortung die Rechtslage kennen. Herr Bauer, Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht sind auf das Thema spezialisiert. Können Sie unsere Leute praxisgerecht schulen und sensibilisieren?“
So ungefähr lautete die Anfrage eines mittelständischen Betriebs aus dem norddeutschen Raum. Daraufhin entwickelte Rechtsanwalt Markus Bauer Praxisvorträge zu Diskriminierung und sexueller Belästigung in Unternehmen. Inzwischen sind diese Schulungsvorträge ein Klassiker.
Fachvorträge von Rechtsanwalt Bauer: Arbeitsrechtliches Fachwissen, praxisrelevant aufbereitet
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gründer der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit elf Standorten in ganz Deutschland ist Anwalt Bauer mit der arbeitsrechtlichen Problematik von Diskriminierung, Benachteiligung, Mobbing und sexuellen Übergriffen genau vertraut. Er kennt aus der Perspektive aller Beteiligten, denn die Kanzlei hat viele Arbeitgeber, Führungskräfte, Betriebsratsmitglieder und Arbeitnehmer dazu beraten und vertreten.
Dieses Wissen hat er in seinen praxisbezogenen Vorträgen zu Prävention und Umgang mit Diskriminierung, Benachteiligung und sexueller Belästigung im betrieblichen Alltag allgemeinverständlich zusammengefasst. Rechtsanwalt Bauer geht es darum, statt abstrakter Rechtswissenschaft greifbares, praktisch umsetzbares Handlungs- und Entscheidungswissen zu vermitteln.
Beispiele, tatsächliche Fälle und typische Urteile stellen den Bezug zum betrieblichen Alltag her. So erhalten die Zuhörerinnen und Zuhörer ein solides Überblickswissen zum Stand des Arbeitsrechts in Bezug auf Diskriminierung und sexuelle Belästigung.

Anfrage für Vorträge in Ihrem Unternehmen
Sie sind interessiert an arbeitsrechtlichen Fachvorträgen? Dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!
Die Inhalte der Fachvorträge von Rechtsanwalt Bauer:
- Rechtsanwalt Bauer liefert die strafrechtliche und arbeitsrechtliche Definition von Benachteiligung und sexueller Belästigung und illustriert sie anhand konkreter Vorkommnisse im Unternehmensalltag.
- Fachanwalt Bauer erläutert die Rechte und Reaktionsmöglichkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zur Zielscheibe von Diskriminierung oder Übergriffen werden.
- Das Publikum erfährt, warum Arbeitgeber selbst dann schadenersatzpflichtig sein können, wenn sie nichts von den Übergriffen wussten und bei Bekanntwerden direkt reagiert haben. Es erfährt aber auch, wie man diese Form der Haftung verhindert.
- Führungskräfte hören, wie sie auf akute Fälle reagieren Sie lernen, welchen Reaktionsspielraum Arbeitgeber haben und welche verhängnisvollen Fehler es zu vermeiden gilt.
- Anwalt Bauer benennt die Präventionspflicht des Arbeitgebers – und sagt auch, wo diese endet. Außerdem gibt er Empfehlungen zu Präventions- und Fortbildungsmaßnahmen, zur Gestaltung der Betriebsordnung, zur Einrichtung von Beschwerdestellen im Betrieb, zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen gegen Diskriminierung und zu anderen Präventionsmöglichkeiten.
- Gleichzeitig umreißt er die Kontroll- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats. Er erklärt die Rolle der Arbeitnehmervertretung von der Mitwirkung an der Betriebsordnung über den Abschluss von Betriebsvereinbarungen gegen Diskriminierung bis zur Anhörung im Fall von Kündigungen nach Fehlverhalten sowie das Klagerecht des Betriebsrats gegen Arbeitgeber, die Täter ungeschoren lassen.
- Die Vorträge geben zugleich einen allgemeinverständlichen Überblick über die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zum Thema.

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
„Ich bin Markus Bauer und Inhaber der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft. Neben der Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht und Strafrecht biete ich Ihnen praktische Vorträge zu meinen rechtlichen Kerngebieten. Durch meine Schulungen will ich der Diskriminierung und sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz vorbeugen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Mitarbeiter zu stärken und zu sensibilisieren.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!”
Diskriminierung, Benachteiligung, sexuelles Fehlverhalten: für Arbeitgeber ein hochvirulentes Thema
Das Arbeitsrecht versetzt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fall nachweislicher Diskriminierung oder sexueller Belästigung in eine starke Position gegenüber ihrem Arbeitgeber. Außerdem hat das Thema große Sprengkraft.
Arbeitgeber sind im Fall von Versäumnissen und Pflichtverletzungen schadenersatzpflichtig. Und dem Unternehmen droht mehr als eine Niederlage vor dem Arbeitsgericht. Die Thematik bringt regelmäßig negative öffentliche Aufmerksamkeit und gefährdet den Betriebsfrieden. Mögliches Fehlverhalten einzelner Führungskräfte oder Kollegen kann die Führungs- und Unternehmenskultur eines gesamten Betriebs in Verruf bringen, selbst wenn dies gar nicht gerechtfertigt ist.
Unternehmen sollten nachweisen können, dass ihnen der Schutz der Beschäftigten vor Diskriminierung und sexueller Belästigung wichtig ist. Belegbare Präventionsmaßnahmen sind bei der Abwehr von Schadenersatzforderungen zentral. Die Vorträge von Fachanwalt Bauer bilden ein sinnvolles Element, um zur Aufklärung und Prävention im Unternehmen beizutragen. Ihre Durchführung kann helfen, das Unternehmen und seine Geschäftsleitung vor Haftung zu schützen.
Dazu kommt der handfeste Nutzen: eine diskriminierungs- und belästigungsfreie Unternehmensatmosphäre ist wichtig, um Leistungsträgerinnen und Leistungsträger im Unternehmen zu halten und im Betrieb ein echtes Wir-Gefühl zu fördern.
Ein Thema für den Betriebsrat: Aktiver Schutz der Kolleginnen und Kollegen
Diskriminierung, Benachteiligung und sexuelle Belästigung fallen ganz klar in die Zuständigkeit des Betriebsrats. Das gilt sowohl für die Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei akuten Vorkommnissen wie für die Mitwirkung an Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen. Außerdem hat der Betriebsrat auch in diesem Punkt eine Kontrollbefugnis gegenüber dem Arbeitgeber.
Ein verlässlicher Überblick über die Rechtslage ist Voraussetzung dafür, dass der Betriebsrat seine Rechte und Möglichkeiten voll ausschöpfen kann. Fachvorträge von Anwalt Bauer zu Aufgaben und Befugnissen der Arbeitnehmervertretung sind ein probates Mittel, um dieses Wissen rasch und gezielt zu vermitteln und so dem Betriebsrat die Erfüllung seiner Aufgaben zu ermöglichen. Deshalb hat grundsätzlich der Arbeitgeber die Kosten der Vorträge zu übernehmen.
Zufriedene Mandanten unserer Kanzlei
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Hat Ihr Unternehmen oder Ihr Betriebsrat Bedarf an praxisbezogenen Fachvorträgen mit vielen Beispielen und umsetzbarem Wissen? Rechtsanwalt Bauer übernimmt diese Aufgabe gerne für Sie – nehmen Sie Kontakt auf!