Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht
Sie möchten ein positives Arbeitszeugnis einfordern? Sie möchten Ihr Arbeitszeugnis auf negative Inhalte prüfen lassen?
Nehmen Sie jetzt Kontakt zur Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft auf. Nach einem Erstgespräch prüfen wir Ihr Arbeitszeugnis und beraten Sie ausführlich zum Thema!
Wir beraten und vertreten Mandanten im Arbeitsrecht aus dem gesamten Bundesgebiet.
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Informationen zum Arbeitszeugnis
Wir beraten Sie, wenn Sie ein Arbeitszeugnis einfordern oder rechtlich prüfen lassen möchten. Auch bei einer Berichtigungsklage, etwa wegen unerlaubter versteckter Zeugniscodes, vertritt er Sie mit Sachverstand und Engagement. Zur ersten Orientierung dient der folgende Rechtstipp.
Kündigungsschutz missachtet, – was nun?
Im Zusammenhang mit Zeugnissen ist oft von einem „qualifizierten Arbeitszeugnis“ die Rede. Dieses ist vom sogenannten einfachen Arbeitszeugnis zu unterscheiden.
Ein einfaches Arbeitszeugnis erhält nur Angaben über:
- die Personalien des Mitarbeiters
- den Zeitraum der Beschäftigung
- die Art der ausgeübten Tätigkeit.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält Aussagen über:
- die Leistungen des Arbeitnehmers (Arbeitsleistungen, Arbeitserfolg, Arbeitsqualität usw.) und
- das gesamte Verhalten des Arbeitnehmers
In der Regel sollten Sie als Arbeitnehmer deshalb ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen, es sei denn, es wird lediglich ein Beschäftigungsnachweis benötigt.
Arbeitszeugnis einfordern
Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet – sei es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder infolge von Befristung. Sie müssen den Arbeitgeber allerdings dazu auffordern, es auszustellen. Lediglich Auszubildenden hat der Chef ein Zeugnis auch zu erteilen, ohne dass sie dieses beantragen müssten.
Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben auch Sie auch als Teilzeitbeschäftigter, befristetet Beschäftigter, als Aushilfe, im Rahmen einer Nebentätigkeit oder als Praktikant. Zeitarbeiter haben gegenüber der Zeitarbeitsfirma einen Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses.
Wichtig zu wissen: Wer die Firma nicht verlässt, sondern im laufenden Arbeitsverhältnis ein so genanntes Zwischenzeugnis haben möchte, muss dies besonders begründen können. Anerkannte Gründe sind z.B. ein Vorgesetztenwechsel oder eine beabsichtigte Bewerbung – intern oder extern.
Weigert sich Ihr Arbeitgeber trotz Aufforderung, Ihnen ein Zeugnis auszustellen, sollten unbedingt einen arbeitsrechtlich versierten Rechtsanwalt kontaktieren! Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH setzen Ihren Anspruch auf Zeugniserteilung erfolgreich für Sie durch.
Weigert sich Ihr Arbeitgeber trotz Aufforderung, Ihnen ein Zeugnis auszustellen, sollten unbedingt einen arbeitsrechtlich versierten Rechtsanwalt kontaktieren! Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft setzen Ihren Anspruch auf Zeugniserteilung erfolgreich für Sie durch. Ebenso prüfen wir sämtliche Unterlagen und verlangen bei Bedarf die Korrektur.
Form und Inhalt des Arbeitszeugnisses
Zu den anerkannten formellen Anforderungen an ein Arbeitszeugnis gehören insbesondere:
- Ein Ausdruck im DIN A4-Format, also keine digitale Form,
- unbeschädigtes Firmenpapier,
- Maschinenschrift,
- letzter Arbeitstag als Ausstellungstag,
- Unterschrift des Geschäftsführers, Personalchefs oder eines direkten Vorgesetzen.
Auch inhaltlich ist eine bestimmte Zeugnisstruktur Usus. Danach sollte es folgendes enthalten:
- Die Überschrift „(qualifiziertes) Arbeitszeugnis“
- Angaben zur Firma
- Angaben zum Mitarbeiter / Arbeitnehmer (Personalien)
- Eintrittstermin
- Beschäftigungsende
- Aufgaben, Verantwortungsbereich usw.
- Eine Leistungsbewertung
- Eine Verhaltensbeurteilung. Fehlt sie komplett, kann dies ein verdeckter Hinweis auf Defizite sein
- Den Austrittsgrund (optional). Er darf nur mit Ihrem Einverständnis als Arbeitnehmer genannt werden.
- Eine Schlussformulierung mit Danksagung (optional). Es besteht kein Anspruch auf eine solche Schlussformel.
Wenn Ihr Arbeitszeugnis von den üblichen Standards abweicht, sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt einschalten. Egal ob Ihr Zeugnis verschmutzt ist, handschriftlich oder auf Makulaturpapier verfasst wurde, zu kurz ausfällt bzw. wichtige Angaben fehlen oder es von einer nicht autorisierten Person (z.B. Sekretärin) unterschrieben wurde: Der Arbeitgeber darf beim Zeugnis nicht ohne Weiteres von den üblichen Standards abweichen. Wir setzen Ihren Anspruch auf korrekte Form und Inhalt beim Arbeitszeugnis durch!
Unzulässige Formulierungen und Zeugniscodes
In vielen Zeugnissen finden sich neben den vorgenannten Inhalten auch Formulierungen, die unter dem Begriff „Zeugniscodes“ bekannt geworden sind. Wenn Sie ein Arbeitszeugnis mit hinter solchen Floskeln versteckten abwertenden Aussagen erhalten haben, dann können Sie sich dagegen wehren und eine Zeugnisberichtigung durchsetzen.
Beispiele hierfür sind etwa doppeldeutige, nicht wohlwollende Kommentare in der Schlussformel, wie „wir wünschen Ihm für die Zukunft vor allem Erfolg“ – d.h. bisher waren Sie in den Augen des Arbeitgebers wenig erfolgreich. Außerdem Formulierungen, hinter denen sich etwa Hinweise auf Alkoholismus des Arbeitnehmers verbergen („er war sehr gesellig“).
Anspruch auf eine bestimmte Zeugnis-Note haben Sie als Arbeitnehmer nicht. Eine Bewertung, die besser ist als ein Befriedigend, müssen Sie durch den Nachweis guter Leistungen untermauern können. Will der Arbeitgeber allerdings nur ein Ausreichend geben, so ist er in der Nachweispflicht.
Beispiel Zeugnisformulierungen auf bestimmte Noten
- „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ – Note 1
- „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ – Note 2
- „zu unserer vollen Zufriedenheit“ – Note 3
- „zu unserer Zufriedenheit“ – Note 4
- „in der Regel zu unserer Zufriedenheit“ – Note 5 und schlechter
Wenn Sie mit den Beurteilungen in Ihrem Arbeitszeugnis nicht zufrieden sind oder sich unsicher sind, ob es etwa versteckte negative Zeugniscodes enthält, durch die Ihnen in Ihrem beruflichen Fortkommen Nachteile drohen, sollten Sie es rechtlich prüfen lassen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen ein klar, wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliertes Zeugnis zu erteilen.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht kennen die geheime Zeugnissprache genau! Wir durchleuchten für Sie als Arbeitnehmer alle Formulierungen im Arbeitszeugnis und klagen für Sie, wenn nötig, auch vor Gericht auf Zeugnisberichtigung.
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
„Ich bin Markus Bauer und Inhaber der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft. Wir bieten Ihnen exzellente Fachkenntnisse im Arbeitsrecht und eine langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern. Zudem garantieren wir Ihnen ein außergewöhnliches Maß an strategischem Durchsetzungsvermögen und Mandantenorientierung.
Machen Sie keine Abstriche an der Qualität Ihrer anwaltlichen Beratung. Wir sorgen für schnelle und praktische Lösungen Ihrer Probleme im Arbeitsrecht!„
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