Anwalt für Medizin- und Arztstrafrecht

Anwalt für Arztstrafrecht
  • Sie sind Arzt oder Zahnarzt, ein Patient droht Ihnen mit einer Strafanzeige?
  • Geht es um den Vorwurf einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung oder um ein anderes medizinstrafrechtliches Delikt?
  • Sie brauchen einen Strafverteidiger mit Erfahrung im Medizin- und Arztstrafrecht?

 

Die Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft steht an Ihrer Seite! Durch uns erhalten Sie eine schnelle, kompetente und durchsetzungsstarke Verteidigung bei Strafverfahren im Medizin- und Arztstrafrecht.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit.

 

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Arztstrafrecht – Wir vertreten Ärzte gegen Patienten

Sie sind Arzt, Zahnarzt oder Mediziner und werden mit einer Strafanzeige durch einen Ihrer Patienten konfrontiert? Geht es um den Vorwurf einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung Ihrerseits oder um ein anderes medizinstrafrechtliches Delikt? Dann benötigen Sie rasch einen kompetenten Partner und Strafverteidiger mit Tätigkeitsschwerpunkt im Arztstrafrecht: Einen Rechtsanwalt, der Ihnen beisteht, Sie berät und Ihre Rechte als Arzt und Bürger – auch vor Gericht – energisch verteidigt.

Eine Anzeige gegen Sie als Arzt durch Patienten ist für Sie ein allgegenwärtiges Risiko, unabhängig von der Substanz der Vorwürfe und Ihrer medizinischen Fachrichtung. Man wird Sie als Zeuge oder sogar als Beschuldigten in Fällen des Arztstrafrechts vorladen. Medizinstrafrechtliche Fälle oder Sachverhalte im Arztstrafrecht finden nicht selten ein großes Medienecho: Bei einem Strafprozess mit öffentlicher Hauptverhandlung stehen Sie als Arzt hierbei im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Ihr Ruf als Arzt kann selbst dann beschädigt werden, wenn der Verdacht sich als haltlos erweist. Bei einer Verurteilung ist die berufliche Existenz ohnehin bedroht, etwa durch Widerruf der Approbation.

Wir verteidigen Ihre Rechte und Ihren Ruf!

Rechtsanwalt Markus Bauer und seine erfahrenen Kollegen im Medizinstrafrecht und Arztstrafrecht können Ihnen in dieser unübersichtlichen und belastenden Situation als Strafverteidiger entscheidend helfen. Wir werden schon während des Ermittlungsverfahrens und besonders in einem Strafprozess sämtliche entlastenden Informationen überzeugend präsentieren und Ihren Anspruch auf ein gerechtes und sachliches Verfahren konsequent durchsetzen. Unsere ausgewiesene Expertise im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht bringt für Sie entscheidende Vorteile!

Rechtsanwalt Markus Bauer und seine Strafverteidiger übernehmen von Anfang an sämtliche Schritte zur Verteidigung Ihrer Rechte und Interessen. Dazu gehört auch, dass wir Ihre Interessen gegenüber Medienvertretern in aller Deutlichkeit vertreten, um Schaden für Sie und Ihren Ruf als Arzt abzuwenden. Je früher wir für Sie aktiv werden können, desto besser stehen die Chancen, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und negative Folgen möglichst gering zu halten.

Wir blicken auf eine Vielzahl an erfolgreichen Verfahren im Arztstrafrecht und schützen Ihre Existenz und Ihren Ruf deutschlandweit.

Strafverteidigung im Arztstrafrecht – zielorientiert und kompetent

Strafverteidigung im Arztstrafrecht erfordert vor allem Zielorientierung und ausgewiesene medizinstrafrechtliche Kompetenz. Beides kombinieren Rechtsanwalt Markus Bauer und seine Experten und Strafverteidiger im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht seit Jahren erfolgreich.

Strafrechtliche Vorwürfe gegen einen Arzt lauten meist auf fahrlässige Körperverletzung oder gar Tötung des Patienten. Im Falle des Behandlungsabbruchs bei einem nahen Angehörigen steht oft der Vorwurf der Sterbehilfe im Raum. Der Vorwurf kann auch ganz allgemein in unterlassener Hilfeleistung bestehen.

Kommt es zu einem arztstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren, besteht das Ziel zunächst für uns darin, die Vorwürfe frühzeitig zu entkräften und so eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. Kommt es dennoch zur Anklage, spielen fast immer Sachverständigengutachten und ihre Bewertung durch den Richter im Arztstrafrecht eine entscheidende Rolle.

In jedem Fall muss Ihr Strafverteidiger medizinstrafrechtliche Kompetenz besitzen. Rechtsanwalt Markus Bauer und seine Kollegen kennen die strafrechtliche Bedeutung ärztlicher Leitlinien ebenso wie die rechtlichen Aspekte alternativer Behandlungskonzepte und die rechtlichen Grundlagen der ärztlichen Methoden- und Therapiefreiheit. Wir nutzen diese juristische Schlüsselexpertise für Sie!

Eine besondere Bedeutung kommt im Prozess der wirksamen Einwilligung des Patienten nach ordnungsgemäßer Aufklärung zu. Häufig lautet der Vorwurf, der Patient habe aufgrund mangelhafter Aufklärung gar nicht wirksam in die Behandlung einwilligen können. Deshalb sei ein Eingriff oder eine Therapie strafbar gewesen. Unsere erfahrenen Anwälte im Arztstrafrecht wissen, wie sich solche Zweifel an der Einwilligung ausräumen lassen.

Umfangreiche Beratung und Verteidigung im Arztstrafrecht

Rechtsanwalt Markus Bauer und seine Kollegen verteidigen Ärzte gegen Vorwürfe von der Schweigepflichtverletzung bis zum Abrechnungsbetrug.
Wir als Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verteidigen niedergelassene wie auch im Krankenhaus tätige Ärzte gegen alle Vorwürfe im Arztstrafrecht, dazu zählen:

  • Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungs- oder Beratungsverhältnisses
  • Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht
  • Schwangerschaftsabbruch oder Werbung für Schwangerschaftsabbrüche
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
  • Abrechnungsbetrug (schon eine fahrlässige Falschabrechnung oder die fehlerhafte Auslegung einer GOÄ-Position kann für ein Verfahren ausreichen)
  • Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299a, § 299b StGB) spielt sowohl bei der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Medizinprodukten eine Rolle sowie dann, wenn der Vorwurf erhoben wird, der Arzt habe Patienten oder Untersuchungsmaterial Laboren zugeführt, wenn die Zuführung auf unlauteren Vorteilen beruht
  • Untreue und Steuerhinterziehung
  • Verstöße gegen das Medizinproduktrecht

Unterstützung im Arztstrafrecht ab dem Ermittlungsverfahren

Rechtsanwalt Markus Bauer und seine erfahrenen Kollegen unterstützen Ärzte bereits ab Beginn eines Ermittlungsverfahrens mit ihrer Kompetenz und Expertise im Arzt- und Medizinstrafrecht:

  • Wird gegen Sie als Arzt ermittelt, wird man Sie wie jeden Beschuldigten zu den Vorwürfen vernehmen. Bestehen Sie unbedingt auf Ihrem Recht, sich vorab von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Er wird verhindern, dass Sie sich aus Unkenntnis über das strafrechtliche Prozedere selbst schaden. Äußern Sie sich nicht zu den Vorwürfen, ohne mit einem unserer erfahrenen Rechtsanwälte gesprochen zu haben!
  • Eine Aussage als Zeuge müssen Sie bei der Polizei nur dann machen, wenn die Ladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt ist. Das werden Rechtsanwalt Markus Bauer und seine erfahrenen Kollegen für Sie klären. Aber auch als Zeuge müssen Sie nicht aussagen, wenn Sie sich mit der Aussage selbst belasten könnten.
  • Auf Wunsch werden wir Sie bei der Vernehmung als Zeuge oder Beschuldigter begleiten. Auch als Zeuge haben Sie Anspruch auf Ihren Rechtsanwalt als Zeugenbeistand.
  • Die Polizei muss sowohl entlastend als auch belastend ermitteln. Wir als Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH werden darauf bestehen, dass dies auch tatsächlich geschieht.

Unsere Rechtsanwälte im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht beraten Sie von unseren Standorten in Bremen, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hameln, Hannover, Heidelberg, München, Nürnberg und Stuttgart zu jeder Zeit im Verfahren, ob bereits zu Beginn der Ermittlungen oder im Ernstfall vor Gericht!

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Ihr Anwalt für Arztstrafrecht

„Ich bin Markus Bauer, Inhaber der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft. Nach 14 Jahren aktiven Polizeidienst in Hannover, habe ich mich dazu entschlossen meiner eigentlichen Berufung als Rechtsanwalt zu folgen. Dadurch kenne ich die Taktik und Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörden aus eigener Erfahrung und erreiche regelmäßig auch die außergerichtliche Beilegung des Problemfalls.

In unserer Verteidigung legen wir viel Wert auf den Schutz und die Verteidigung unserer Mandaten sowie die Diskretion nach außen. Im Fokus steht eine perfekte und individuelle Verteidigungsstrategie. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Gemeinsam kämpfen wir für Ihre Rechte und Ihre Freiheit!

Arztstrafrecht Zuletzt aktualisiert: 01.06.2023 von Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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