Rechtswidrige Überwachung durch Konkurrenten und Gegner?

Rechtswidrige Überwachung durch Konkurrenten und Gegner?

Ihr Unternehmen oder Ihr Anwesen wird überwacht? Sie werden belauscht, gefilmt, abgehört?

Sind Sie rechtswidrigen Lauschangriffen, Videoüberwachung und Abhörversuchen ausgesetzt? Besteht ein triftiger Verdacht, dass Sie oder Ihr Unternehmen das Ziel solcher Ausspäh-Versuche wurde? Die Strafrechtskanzlei Bauer hilft Ihnen auf seriös, diskret und effektiv, dagegen vorzugehen. Unsere Kanzlei ist auf derartige Fälle spezialisiert:

  • Wir arbeiten mit erfahrenen Experten für die Forensik und Abwehr von Lauschangriffen und Überwachungsmaßnahmen Diese Fachleute haben ihr Handwerk unter anderem beim Bundesnachrichtendienst gelernt. Sie analysieren die Situation vor Ort, sammeln sämtliche Hinweise auf den Einsatz von Überwachungsmaßnahmen und Überwachungstechnik, werten diese minutiös aus und sammeln gerichtsfeste Beweise.
  • Die Aufklärung ist ein wichtiger Schritt: So lässt sich erhärten, ob man Ihr Anwesen oder Ihr Unternehmen tatsächlich rechtswidrig ausforscht. Sie erfahren, auf welche Täter und Hinterleute die Indizien hindeuten. Und vor allem sorgen eindeutige Hinweise dafür, dass Sie juristisch gegen den Urheber der Lausch- und Überwachungsangriffe vorgehen können.
  • Die juristische Gegenoffensive wird von Rechtanwalt Markus Bauer in enger Abstimmung mit Ihnen geplant und konsequent durchgeführt. Ob wir die Urheber zunächst nur auf sofortige Unterlassung in Anspruch nehmen oder außerdem auf Schadenersatz bzw. Entschädigung klagen, hängt von der Situation und Ihren Präferenzen ab.
  • Unrechtmäßige Überwachung überschreitet schnell die Grenze zur Straftat. Dann erstatten wir für Sie Strafanzeige und vertreten Sie als Nebenkläger in einem Strafverfahren gegen die Verletzer Ihrer Rechte.

Es gibt keinen Grund, sich dem Druck unfairer Methoden einfach zu beugen. Gehen Sie zur Gegenwehr über – mit strikt legalen Mitteln!

Rechtsanwalt Markus Bauer: juristische Kompetenz und Berufserfahrung mit Ermittlungstätigkeiten

Die von Rechtsanwalt Markus Bauer gegründete Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist mit elf Standorten bundesweit präsent. Anwalt Bauer hat sich durch erfolgreiche Strafverteidigung in Fällen, die deutschlandweit Beachtung fanden, einen Namen gemacht.

Vor seiner Anwaltstätigkeit war Rechtsanwalt Bauer jahrelang im Polizeidienst tätig. Fachkundige Ermittlungsarbeit und die Prinzipien erfolgreicher Tataufklärung sind ihm daher aus eigener Berufserfahrung vertraut. Sein berufliches Netzwerk umfasst qualifizierte Experten für forensische Aufklärung und professionelle Überwachungsabwehr: Fachleute, die wissen, wie man Überwachungsangriffe nachweist und unterbindet.

Druck durch Abhören, Filmen und unrechtmäßige Überwachung: Typische Fälle

Drei verallgemeinerte Beispiele für Situationen, in den Rechtsanwalt Markus Bauer und die von ihm beauftragten Fachleute für Lauschabwehr, Überwachungsabwehr und forensische Aufklärung Ihnen helfen können:

  • Der Eigentümer eines großen Villengrundstücks in einer norddeutschen Großstadt wird von einem Nachbarn unter Druck gesetzt. Dieser Nachbar möchte das Grundstück in gehobener Wohnlage kaufen, doch sein Angebot wurde abgelehnt. Daraufhin greift er zu fragwürdigen Methoden. Er schickt Schreiben, in denen dem Eigentümer der Villa Umweltschutzverstöße und ungenehmigte Baumaßnahmen unterstellt werden. Zudem lässt er ihn rund um die Uhr mit Videokameras vom Nachbargrundstück aus überwachen. Ein ungestörtes Privatleben auf dem Anwesen soll offenbar unmöglich werden.
  • Der Chefingenieur eines auf Materialprüfgeräte spezialisierten mittelständischen Unternehmens in Bayern hat sich mit einer technischen Fortentwicklung selbstständig gemacht. Dem früheren Arbeitgeber missfällt die Konkurrenz. Er versucht, die Geschäftsgeheimnisse des unliebsamen Wettbewerbers durch illegitime Mittel auszuforschen. Das neu gegründete Unternehmen wird zum Opfer von Hackerangriffen. Mitarbeiter werden zum Ziel dubioser Kontaktversuche. Außerdem überfliegt regelmäßig eine Drohne das Firmengelände.
  • Bei der Scheidung eines Freiberuflers aus Nordrhein-Westfalen wird dem Vater das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter zugesprochen. Seine Ex-Frau beauftragt eine Detektei von zweifelhaftem Ruf. Deren Mitarbeiter filmen das Kind, den Vater und dessen neue Partnerin. Offenbar werden außerdem die privaten Gespräche mit Richtmikrofonen aufgezeichnet.

Widerrechtliche Überwachung ist sehr belastend. Das beste Gegenmittel ist effektive rechtliche Gegenwehr.

Überwachung, Lauschangriff, Bruch der Privatsphäre, betriebliche Sicherheitsverletzung? Die Gesetze ermöglichen Gegenwehr!

  • Werden Einzelpersonen systematisch von Anderen verfolgt und überwacht, kann das den Straftatbestand der Nachstellung gemäß § 238 StGB erfüllen. Umgangssprachlich wird das als Stalking Die Strafe besteht in Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe.
  • Die „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ von Anderen durch Lauschangriffe und unbefugte Aufzeichnungen ist eine Straftat. § 201 StGB ermöglicht ebenfalls Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.
  • Geldstrafen oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren sind möglich für die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“ (§ 201a StGB). Das betrifft beispielsweise unbefugte, heimliche Bildaufnahmen im geschützten Privatbereich anderer Personen.
  • Das unbefugte Aufzeichnen und Weitergeben fremder Aussagen verletzt das Recht am geschriebenen und gesprochenen Wort, das zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehört.

 

  • Das unbefugte Aufzeichnen anderer Personen und ihrer Gespräche ist grundsätzlich ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht der Betroffenen. Die EU-DSGVO, verbietet das unberechtigte Erheben, Speichern und Nutzen fremder personenbezogener Daten. Sie sieht sehr empfindliche Bußgelder vor, zweistellige Millionenbeträge sind möglich.
  • Das Ausspionieren eines Unternehmens durch Konkurrenten wird durch das Wettbewerbsrecht Wer sich fremde Geschäftsgeheimnisse durch unbefugten Zugang oder unbefugtes Aneignen verschafft, begeht eine Straftat. Sie wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafen bis drei Jahren geahndet (§ 4 i. V. m. § 23 GeschGehG). Generell untersagt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb „unlautere geschäftliche Handlungen“ und „Rechtsbruch“ gegenüber Konkurrenten (§§ 3, 3a UWG).
  • Digitale Überwachung und Cyberangriffe werden durch §§ 202a – 202d StGB unter Strafe gestellt. Sie verletzen zudem das Datenschutzrecht, soweit personenbezogene Daten abgeschöpft werden.
  • Wenn Lauschangriffe, unbefugte Bildaufnahmen und digitale Ausspähversuche gegen das Gesetz verstoßen, haben die Betroffenen grundsätzlich zivilrechtliche Ansprüche. Sie können die Unterlassung sowie Schadenersatz bzw. Entschädigung fordern (§ 823 BGB i.V.m. § 1004 BGB).

Skrupellose Methoden erfordern wirksame juristische Gegenwehr

Wenn Konkurrenten, Gegner oder skrupellose Geschäftemacher Ihr Heim oder Ihr Unternehmen belauschen, Sie und Ihre Mitarbeiter bespitzeln, Gespräche abhören und sich Zugriff auf Ihre Elektronik, Ihre Daten und Ihre digitale Kommunikation verschaffen, dann steckt dahinter meist skrupelloses Geschäftsinteresse.

Die Erfahrung lehrt: Wer zu solchen Methoden greift, hat auch sonst wenig Hemmungen, mit unfairen Mitteln zum Ziel zu kommen. Deshalb ist es wichtig, rasch und entschlossen zu reagieren. Es gibt wirksame Gegenmittel gegen derartige Machenschaften. Das Recht ist auf Ihrer Seite.

Rechtsanwalt Markus Bauer, Gründer einer deutschlandweit anerkannten Strafrechtskanzlei, weiß, wie man die Täter in die Schranken weist.

Das kann die Anwaltskanzlei Bauer für Sie als Opfer von Überwachung tun

  • Wir beauftragen Spezialisten mit der Untersuchung und Aufklärung der Maßnahmen, denen Sie oder Ihr Unternehmen ausgesetzt sind, darunter Fachleute mit Erfahrung aus der Tätigkeit beim Bundesnachrichtendienst.
  • Indizien und Hinweise auf Methoden, Vorfälle und Täter werden in gerichtsfester Form dokumentiert.
  • Gemeinsam mit Ihnen berät Rechtsanwalt Bauer, welche rechtlichen Schritte gegen die Urheber der Überwachungsangriffe eingeleitet werden.
  • Mandanten, die sich in einer solchen Situation an die Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft wenden, stehen regelmäßig unter großem Druck. Genau das ist auch oft die Absicht der Täter. Umso größer ist die Erleichterung, wenn sich zeigt, dass man dagegen sehr effektiv vorgehen kann.

Rechtsanwalt Markus Bauer, Gründer einer deutschlandweit anerkannten Strafrechtskanzlei, weiß, wie man in solchen Fällen effektiv reagieren kann.

Rechtswidrige Überwachung durch Konkurrenten und Gegner? Zuletzt aktualisiert: 07.11.2022 von Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH